
Die Finanzkontrolle ist das oberste Fachorgan der Finanzaufsicht für den Kanton Luzern
Wir stellen im Rahmen der kantonalen Finanzaufsicht die systematische interne und externe Revision der gesamten Haushaltsführung sicher und unterstützen die folgenden Institutionen und Verantwortlichen des Kantons Luzern bei ihren Aufsichtspflichten:
Kantonsrat (Parlament)
Regierungsrat (Exekutive)
Auftrag der Finanzkontrolle
Der Auftrag geht aus dem Finanzkontrollgesetz (in Kraft seit 1. Juni 2004) hervor.
Die Finanzkontrolle prüft den staatlichen Finanzhaushalt nach anerkannten Revisionsgrundsätzen, basierend auf den Kriterien der Ordnungsmässigkeit, Rechtmässigkeit, Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit.
Die Finanzkontrolle arbeitet fachlich unabhängig und selbständig.
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Finanzkontrolle |
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Telefon: |
041 228 59 23 |
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Fax: |
041 228 55 09 |
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